Was sie beachten müssen:

Pflegeleistungen und Zuschüsse – so unterstützen wir Sie

Wahrscheinlich geht es Ihnen wie vielen Familien in Deutschland:
Sie fragen sich, wie Sie eine gute und verlässliche Pflege finanzieren sollen. Die gute Nachricht: Sie sind bereits auf dem richtigen Weg – denn mit unseren polnischen Pflegekräften entscheiden Sie sich für eine bezahlbare Alternative zur stationären Unterbringung oder ambulanten Versorgung. Dank der engen Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Polen können die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause deutlich gesenkt werden. Doch das ist noch nicht alles.

Viele Angehörige zögern, einen Pflegegrad zu beantragen. Die Gründe sind verständlich: Man möchte niemanden „abstempeln“ oder es fehlt einfach die Zeit, sich mit der Bürokratie zu beschäftigen.

Doch genau dadurch entstehen oft unnötige Belastungen – emotional und finanziell. Unser Rat aus Erfahrung: Warten Sie nicht zu lange. Sobald sich eine dauerhafte Pflegesituation abzeichnet, sollten Sie den Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Denn: Zuschüsse werden nur ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem der Antrag vorliegt. Rückwirkend erhalten Sie keine Leistungen. Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie wichtige finanzielle Unterstützung für die 24-Stunden-Pflege durch polnische Betreuungskräfte erhalten – etwa Pflegegeld, Entlastungsleistungen oder Zuschüsse zur Verhinderungspflege. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir Ihnen unten eine aktuelle Übersicht der Pflegezuschüsse zusammengestellt.
Wenn Sie Fragen dazu haben: Wir von OWL Pflege 24 beraten Sie gerne – persönlich, ehrlich und regional.

Ihre Zuschüsse nach Pflegegrad

WICHTIG! Alle Leistungen werden erst mit Zeitpunkt der Beantragung gewährt!

Grad

Pflegegeld

Sachleistung

Pflegegrade

Pflegegeld € (monatlich)

Pflegesachleistung (Pflegedienst)
bis zu € monatlich

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Beratungsanspruch halbjährig
347,00€
599,00€
800,00€
990,00€
Beratungsanspruch halbjährig
796,00€
1.497,00€
1.859,00€
2.299,00€
Das wichtigste auf einen Blick

Diese Begriffe sollten Sie kennen

Pflegesachleistung

Zusätzlich zu unserem Angebot können Sie bei der Pflege Ihrer Lieben auch auf die Unterstützung ambulanter Pflegedienste zurückgreifen. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass der ambulante Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Dann erhalten Sie diese Hilfe bis zu einem geregelten Höchstbetrag kostenfrei.

Pflegegeld

Im Gegensatz zur Sachleistung ist das Pflegegeld eine Geldleistung, die Sie erhalten, wenn Sie auf den ambulanten Pflegedienst ganz oder teilweise verzichten. Das Pflegegeld können Sie zum Beispiel nutzen, um die Versorgung Ihrer Angehörigen so zu regeln, wie Sie es für richtig halten. Wichtig ist nur, dass die Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist, zum Beispiel durch eine pflegende Person im Haushalt, so wie es Ihnen OWL-Pflege24 anbietet.

Verhinderungspflege

Sie brauchen auch mal eine Auszeit. Wenn Sie zum Beispiel erkranken oder einfach mal ein paar Tage Erholung nötig haben, dann können Sie eine Verhinderungspflege nutzen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber eine Kostenerstattung vorgesehen, wenn Sie ein professionelles Angebot – wie zum Beispiel die Verhinderungspflege von OWL-Pflege24 – in Anspruch nehmen.

Verbrauchsmaterial

Mit der Pflegebedürftigkeit kommen Ausgaben auf Sie zu, die Sie vorher nicht hatten. Zum Beispiel für Einlagen oder andere Pflegemittel. Eine kleine Entlastung bietet Ihnen die Pflegekasse auch in diesem Bereich. Sie bezahlt Verbrauchsmaterial bis zu einem Höchstbetrag von 40,- Euro im Monat. Das klingt nicht viel, aber auf das Jahr gesehen sind es fast 500,- Euro, die Ihre Situation erleichtern.

Umbauten des Wohnumfeldes

Die wenigsten Menschen leben schon in einem Wohnumfeld, das auf die Bedürfnisse häuslicher Pflege vorbereitet ist. Wenn Sie auch vor der Situation stehen, dass Sie aufgrund der Pflege bauliche Änderungen an ihrem Eigenheim vornehmen müssen, gewährt Ihnen die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss, um die Kosten für Sie zu mindern.

Pflegehilfsmittel

Neben dem Verbrauchsmaterial werden Sie früher oder später auch technische Hilfsmittel zur Pflege benötigen. Oft werden diese Hilfsmittel auf Basis einer Ausleihe vergeben. Die Gebühren für die Ausleihe übernimmt die Pflegekasse für Sie.

Sind Sie unsicher? Fragen Sie uns!

Wir erleben es immer wieder: Angehörige und auch Pflegebedürftige verschenken aus Unwissenheit viel Geld, weil Sie sich nicht informieren oder das Potenzial der Zuschüsse unterschätzen. Machen Sie diesen Fehler nicht! Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen auch bei der Beantragung, wenn Sie es wünschen.

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